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backtoschool Party am 20.09.
Am 20. September findet unsere backtoschool Party statt, Beginn ist ab 19:00 Uhr, die Party endet um 24:00 Uhr.
Am Einlass gibt es eine Alterskontrolle durch ein Securityteam, bitte den Ausweis oder Schülerausweis mitbringen. Keine Voranmeldung notwendig.
Es gibt verschiedene alkoholfreie Cocktails sowie viele andere Getränke und Snacks.
Die Alkoholabgabe richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz (ab 16 ist die Abgabe von Bier, Wein und Sekt erlaubt). Mitgebrachter Alkohol wird am Eingang abgenommen. Betrunkene werden nicht reingelassen.
Da unsere Party von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird, gelten längere Besuchszeiten, siehe Paragraph 5 im Jugendschutzgesetz.
§5 JuSchG, Absatz 2 (Tanzveranstaltungen):
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
Die Veranstaltung entspricht den Richtlinien des Jugendschutzgesetzes und wird vom Kinder- und Jugendbüro der Stadt Gengenbach veranstaltet. Das Team des KJB's ist auch an der Party vor Ort.
Für weitere Informationen oder bei Fragen:
Jennifer Männle: 01520 930 2471
Sommerferienprogramm 2024
Es ist soweit... Unser Sommerferienprogramm ist da.
Ihr könnt euch hier die Broschüre downloaden.
Anmeldungen sind Online ab dem 17. Juni möglich: https://www.unser-ferienprogramm.de/gengenbach
Party im Juze 1. März
Am 01. März findet unsere spring opening Party statt, Beginn ist ab 18:00 Uhr, die Party endet um 23:00 Uhr. 13 jährige müssen bereits um 22:00 Uhr gehen. Die Party ist ab 13 Jahren.
Am Einlass gibt es eine Alterskontrolle, bitte den Ausweis oder Schülerausweis mitbringen. Keine Voranmeldung notwendig. Alkohol ist NICHT gestattet.
Die Veranstaltung entspricht den Richtlinien des Jugendschutzgesetzes und ist eine Kooperation des Jugendgemeinderats und dem Kinder- und Jugendbüro der Stadt Gengenbach.
§5 JuSchG, Absatz 2 (Tanzveranstaltungen):
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.