Hauptbereich
Untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde
Die Aufgaben der Baurechtsbehörde im Rahmen des Bauordnungsrechts liegen im Bereich der Baugestaltung, der vorbeugenden Gefahrenabwehr, der Wahrnehmung sozialer Belange, und der Verwirklichung ökologischer Zielsetzungen und der Einhaltung sowie Überwachung der baurechtlichen Vorschriften (BauGB, LBO etc.).
Die Untere Baurechtsbehörde ist gleichzeitig auch Untere Denkmalschutzbehörde und, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, zuständig für Genehmigungen von Veränderungen aller Art, die an Kulturdenkmalen vorgenommen werden sollen.
Übergeordnete Behörde für die Baurechtsbehörde Gengenbach ist das Regierungspräsidium Freiburg als höhere Baurechtsbehörde. Die Zuständigkeit der Baurechtsbehörde Gengenbach umfasst, auf der Grundlage einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, die Gemeinden Gengenbach, Berghaupten und Ohlsbach.
Stadt Gengenbach führt das Virtuelle Bauamt ein
Die Untere Baurechtsbehörde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach mit den Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach nimmt ab sofort Anträge für baurechtliche Verfahren über die neue Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ an.
Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit anstelle der bisherigen Plattform „Service-bw“ (aktiv noch bis 31.10.2024) ihre Anträge digital über das „Virtuelle Bauamt“ zu stellen. Über die neue Plattform können mehrere Behörden zeitgleich digital an einem Antrag arbeiten. Damit wird das Baugenehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, der Bearbeitung des Vorgangs bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen bei „ViBa BW“ alle Verfahrensschritte digital.
Bis zum Jahresende 2024 nimmt die Untere Baurechtsbehörde Anträge noch in Papierform an. Spätestens zum 01.01.2025, so will es der Gesetzgeber, werden die Antragsstellung, Bearbeitung und die Bescheidzustellung dann ausschließlich digital erfolgen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass Anträge auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bescheinigungen für die Teilungserklärungen) ab dem 01.11.2024 nur noch digital über das „Virtuelle Bauamt“ entgegengenommen werden.
Hier geht es zum Virtuellen Bauamt.