Hauptbereich
Untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde
Die Baurechtsbehörde ist im Bereich des öffentlichen Baurechts zuständig. Das öffentliche Baurecht dient dem Interessenausgleich zwischen der im Grundgesetz geschützten Baufreiheit des Bauherrn und des Grundstückseigentümers und dem häufig andersartigen Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sinnvollen Nutzung des im Bundesgebiet nur beschränkt vorhandenen Baugeländes. In einem so dicht besiedelten Gebiet kann nicht jeder bauen, wie er will und wo er will, vielmehr muss gewährleistet sein, dass hinreichend unbebauter Raum für Erholungszwecke, Verkehrsanlagen, Wasser- und Landschaftsschutzgebiete usw. vorhanden ist. Dieser Interessenausgleich setzt zwingend eine gesetzliche Regelung des Bauens voraus, da eine unbeschränkte Baufreiheit innerhalb kürzester Zeit zu unerträglichen Missständen führen würde. Die baurechtlichen Vorschriften dienen daher dem Ausgleich zwischen der Privatnützigkeit des Eigentums und der Pflicht, die Interessen der Allgemeinheit zu wahren.
Die Aufgaben der Baurechtsbehörde im Rahmen des Bauordnungsrechts, welches allgemein auch als Baupolizeirecht bezeichnet wird, liegen im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr, der Baugestaltung, der Wahrnehmung sozialer Belange und der Verwirklichung ökologischer Zielsetzungen.
Die untere Baurechtsbehörde ist gleichzeitig auch untere Denkmalschutzbehörde und, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, zuständig für Genehmigungen von Veränderungen aller Art die an Kulturdenkmalen vorgenommen werden sollen.
Übergeordnete Behörde für die Baurechtsbehörde Gengenbach ist das Regierungspräsidium Freiburg als höhere Baurechtsbehörde. Die Zuständigkeit der Baurechtsbehörde Gengenbach umfasst, auf der Grundlage einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, die Gemeinden Gengenbach, Berghaupten und Ohlsbach.