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Allgemeine Informationen zur Abfallentsorgung
Für die Abfallentsorgung in Gengenbach ist das Landratsamt Ortenaukreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Badstraße 20, 77652 Offenburg, zuständig.
Auf den Internet-Seiten unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de finden Sie eine Menge nützlicher Informationen rund um das Thema Abfall, z.B. Abfallgebühren, Abfälle von A - Z, Behälterbestellungen, Problemstoffsammlung, Deponien, Sperrmüll usw.
Für den Fall, dass Ihre graue Restmülltonne für den Hausmüll einmal nicht ausreichen sollte, können Sie bei uns zusätzlich rote Restmüllsäcke (50L) zu einem Betrag von 3,70 Euro pro Stück erhalten. Diese können mit der grauen Restmülltonne zur Abholung bereitgestellt werden.
Die Abholung der Abfallbehälter (graue und grüne Tonne, sowie gelber Sack) erfolgt durch die Firma Merb, Mittelbadische Entsorgungs- und Recyclingbetriebe GmbH, Neulandstraße 9, 77855 Achern, Telefonnummer: 07841 687-0, E-Mail: info(@)merb.de, zu den vorgegebenen Terminen, die Sie auf der Seite Abfallkalender entnehmen können.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur in den seltensten Fällen erlaubt.
Es ist nur dann zulässig, wenn die Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Im Zweifelsfall erhalten Sie auch hier weitere Informationen über das Abfallwirtschaftsamt.
Sollte eine dieser Ausnahmen zutreffen, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der "Verordnung der Landesregierung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen" geregelt. Grundsätzlich sind pflanzliche Abfälle zu verwerten. Im bebauten Innenbereich ist das Verbrennen nicht erlaubt.
Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle (ab 3 m³) ist beim BürgerService, mit dem entsprechenden Formular unter Berücksichtigung der oben angegebenen Landesverordnung, anzumelden. Die Gemeinden und die Feuerwehren bitten darum, dass alle Feuer im Freien stets von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden und immer ein entsprechendes Löschmittel (z. B. Wasser, Sand etc.) bereit steht.