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Bebauungspläne
Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Gemeinde für einen Teil des Gemeindegebietes in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.
Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), das Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.
Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.