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Bebauungspläne
Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan von der Gemeinde für einen Teil des Gemeindegebietes in eigener Verantwortung aufgestellt. Der Bebauungsplan wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regelt parzellenscharf, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten.
Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), das Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Als Maßstab zur Beurteilung von Vorhaben in diesen Gebieten wird die Umgebungsbebauung herangezogen.
Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.
Abrundungssatzungen
In einer Abrundungssatzung werden Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festgelegt. Es besteht nicht für jeden Ortsteil eine Abrundungssatzung. In einer Abrundungssatzung können nur einzelne Festsetzungen getroffen werden, nicht jedoch die Regelungen in einer Dichte, die derjenigen eines qualifizierten Bebauungsplanes entspricht.
Online-Auskunft
Auf nachfolgenden Seiten können Sie sich informieren, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Abrundungssatzung liegt und um welchen Bebauungsplan bzw. Abrundungssatzung es sich handelt.
Die einzelnen Bebauungspläne und die entsprechenden Bebauungsvorschriften sowie die Abrundungssatzungen stehen Ihnen zum Teil als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Zudem finden Sie ergänzende Unterlagen (z.B. Schnitte, Gutachten) zu einzelnen Bebauungsplänen.
Bitte beachten Sie bei der Online-Auskunft, die Ihnen zur Verfügung steht, folgendes:
- Es können für bestimmte Teilgebiete der Gemeinde zwei oder mehrere Bebauungspläne gelten.
- Bebauungspläne können durch Änderungsverfahren geändert oder ergänzt worden sein.
- Ebenso ist es möglich, dass für ein bestimmtes Gebiet kein geltender Bebauungsplan vorhanden ist, oder ein Bebauungsplan erst in der Aufstellungsphase ist.
- Es ist möglich, dass ein Bebauungplan nicht die einzig geltende Regelung für ein bestimmtes Grundstück darstellt. Außer den Festlegungen des Bebauungsplanes können noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, z.B. die Altstadtschutzverordnung.
- Inhalte, die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche oder andere rechtsbezogene Informationen beinhalten, begründen keinen Rechtsanspruch des Nutzers gegenüber der Unteren Baurechtsbehörde. Die Inhalte dienen der Vorabinformation und sind rechtlich unverbindlich. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Sachbearbeiter der Unteren Baurechtsbehörde.
- Durch die elektronische Verarbeitung von Plänen können Veränderungen gegenüber dem Original eintreten, z. B. in Bezug auf Maßgenauigkeit oder farbliche Darstellung.
Achtung: Die hier abrufbaren digitalen Pläne haben keine Rechtsverbindlichkeit. Nur die bei der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde einsehbaren Originalpläne sind rechtsverbindlich.
Die online nicht verfügbaren Dateien können bei der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde eingesehen oder angefordert werden.