Landtagswahlen Baden-Württemberg 2026
Landtagswahl Baden-Württemberg am 08.03.2026
Amtliche Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 116,29 KB, 27.02.2026)
Wahlergebnis
Das amtliche Endergebnis wurde am 27.03.2026 vom Landeswahlausschuss festgestellt:
Amtliches Endergebnis Stadt Gengenbach - Landtagswahl 08.03.2026
Onlineantrag für Wahlschein bzw. Briefwahl
Der Onlineantrag ist ab dem 02.02.2026 bis zum 02.03.2026 möglich.
Informationen zur Briefwahl
Wahlschein bzw. Briefwahl beantragen
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 51 (Offenburg) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
- Einen Wahlschein erhält auf Antrag
- eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
- eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum 15. Februar 2026) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat,
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,
c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.
Der Wahlschein kann bis zum 06. März 2026, 15:00 Uhr im Bürgermeisteramt Gengenbach, BürgerService, Adlergasse 1, 77723 Gengenbach, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
2. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
2.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
2.2. einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und
2.3. einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.
3. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Aufgrund der sehr eingeschränkten persönlichen Kontaktmöglichkeiten bittet der städtische BürgerService darum, die Anträge auf Briefwahl -kontaktlos- entweder schriftlich per Post, per E-Mail an unter Angabe von mindestens Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift oder über den Briefwahl-Link auf der Startseite unserer Homepage, zu stellen. Eine telefonische Antragstellung ist aus wahlrechtlichen Gründen nicht möglich.
Weitere Informationen - Links und Downloads zur Landtagswahl 2026
Erklärvideos zur Landtagswahl:
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet.
Erklärfilme in leichter Sprache
- „Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“
- „Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“
- „Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg"
Ausführliche Informationen
LpB-Wahlportal zur Landtagswahl
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.
Wahl-O-Mat
Der Wahl-O-Mat geht am Montag, 09. Februar 2026 online
Die millionenfach genutzte Internet-Anwendung bietet die Möglichkeit, die eigenen politischen Standpunkte mit den Positionen der Parteien zu vergleichen. Die Thesen des Wahl-O-Maten entwickelte eine Redaktion aus Jung- und Erstwählerinnen und -wählern gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Journalismus und Bildung. Der Wahl-O-Mat wird in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) angeboten. Das interaktive Wahl-Tool ist auch als App für iOS im Apple AppStore beziehungsweise für Android im Google PlayStore abrufbar.


