Bundestagswahlen 2025
Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahlen finden am 23. Februar 2025 statt.
Bekanntmachungen:
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (PDF-Dokument, 1,73 MB, 21.03.2025)
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl (PDF-Dokument, 430,52 KB, 21.03.2025)
Wahlergebnis Bundestagswahl 2025
Hinweise zur Wahlbenachrichtigung
Druckfehler in den Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl hat sich bei unserem Dienstleister leider der Fehlerteufel eingeschlichen: Anstatt der Jahreszahl „2025“ wurde versehentlich „2024“ geschrieben.
Der entsprechende Passus (Vorderseite, letzter Absatz), muss richtig wie folgt lauten:
„Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens (Samstag) 22.02.2025, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen“.
Bitte beachten Sie auch die weiteren öffentlichen Bekanntmachungen zur Bundestagswahl.
Informationen zur Briefwahl
Wahlschein bzw. Briefwahl beantragen
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 284 (Offenburg) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
- Einen Wahlschein erhält auf Antrag
- eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
- eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
- wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 oder die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 versäumt hat,
- wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 entstanden ist,
- wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Der Wahlschein kann bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr im Bürgermeisteramt Gengenbach, BürgerService, Adlergasse 1, 77723 Gengenbach, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Der Online-Antrag ist vom 27.01.-17.02.2025 möglich.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
2. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
2.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
2.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und
2.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.
3. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Anträge auf Briefwahl können entweder schriftlich per Post, per Email an briefwahl@stadt-gengenbach.de unter Angabe von mindestens Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift oder über den Briefwahl-Link auf der Startseite unserer Homepage www.stadt-gengenbach.de, gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist aus wahlrechtlichen Gründen nicht möglich.
Wahl-O-Mat
Der Wahl-O-Mat geht am 06. Februar 2025 online
Die millionenfach genutzte Internet-Anwendung bietet die Möglichkeit, die eigenen politischen Standpunkte mit den Positionen der Parteien zu vergleichen. Die Thesen des Wahl-O-Maten entwickelte eine Redaktion aus Jung- und Erstwählerinnen und -wählern gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Journalismus und Bildung. Der Wahl-O-Mat wird in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) angeboten. Das interaktive Wahl-Tool ist auch als App für iOS im Apple AppStore beziehungsweise für Android im Google PlayStore abrufbar.