Stadt Gengenbach (Druckversion)

Präambel zur Geschäftsordnung des Arbeitskreises Stadtmarketing Gengenbach

Der Arbeitskreis setzt sich aus Persönlichkeiten wichtiger Institutionen und Einrichtungen der Stadt zusammen. Der Bürgermeister ist als beratendes Mitglied eingebunden.

Die mit dem Arbeitskreis abgestimmte Leitung und Vertretung nach außen obliegen dem Vorsitzenden; bei Verhinderung dessen Stellvertreter.

In der Zielrichtung seiner Arbeit fühlt sich Stadtmarketing folgenden Prinzipien verpflichtet:

  • Uneingeschränkt Themen anzudenken oder aufzugreifen, zu beraten und Empfehlungen abzugeben, die einzig der dynamisch/nachhaltigen Lebensqualität der Bürger und den Interessen der Stadt dienen. Die Ergebnisse werden zur Entscheidung und Umsetzung der Verwaltung und dem Stadtrat zugeleitet. Über Vollzugsmöglichkeiten verfügt das Gremium nicht.
  • Stadtmarketing ist unabhängig, parteipolitisch und religiös neutral, und steht damit auch nicht im Wettbewerb zu den politischen Parteien und den gewählten Vertretern der Stadt.
  • Durch die Zusendung der Sitzungsprotokolle an die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen wird der Stadtrat über die Arbeit von Stadtmarketing Gengenbach aus erster Hand informiert.
  • Die Arbeit von Stadtmarketing erfolgt ehrenamtlich.
  • Stadtmarketing wünscht die Kommunikation und Kooperation mit allen Bürgern, Einrichtungen und Arbeitskreisen der Stadt, die bei der Zielrichtung ihrer Arbeit gleiche Interessen anstreben.

Gengenbach, 26. September 2002

http://www.stadt-gengenbach.de//unsere-stadt/stadtmarketing/arbeitskreis-stadtmarketing