Aktuelles aus Gengenbach
Deutschland-Spiel im Biergarten? Das gilt für Gastronomen
Ausnahmeregelungen in Gaststätten und Außenbewirtschaftungen zur Fußball-WM 2026
Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 findet die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft statt. Viele Gäste werden die Spiele auch in Ihrer Gastronomie verfolgen möchten. Damit einer erfolgreichen und stimmungsvollen WM nichts im Wege steht, möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise mit auf den Weg geben.
Übertragung der WM-Spiele in Gaststätten und in Außenbewirtschaftungen
Die Übertragung der FIFA-WM 2026 in gastronomischen Betrieben ist grundsätzlich zulässig, sofern dadurch kein Veranstaltungscharakter entsteht, sondern die Live-Übertragung der Spiele parallel zur üblichen Bewirtschaftung stattfindet.
Eine entsprechende GEMA-Lizenz ist hierfür erforderlich.
Monitore und Leinwände sind so aufzustellen und auszurichten, dass die Bilddarstellung ausschließlich innerhalb der bewirtschafteten Fläche wahrgenommen werden kann. Benachbarte Wohnnutzungen oder öffentliche Verkehrsflächen sind vor Lichtemissionen zu schützen.
Es gelten grundsätzlich die Sperrzeiten: von Sonntag bis Donnerstag 2 Uhr – 6 Uhr; Freitag und Samstag 5 Uhr – 6 Uhr – Ausnahmen s. nächster Absatz.
Beschallung im Außenbereich
Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft wird die Beschallung von Außenbereichen während der Live-Übertragung der Deutschlandspiele, des Halbfinales, Spiel um Platz 3 sowie des Finales längstens bis zum Schlusspfiff toleriert. Die Tonübertragung darf erst unmittelbar vor Spielbeginn starten und ist direkt nach dem Schlusspfiff zu beenden. Das TV-Programm vor und nach der Spielübertragung, sowie in der Halbzeitpause darf nicht mit Ton in den Außenbereich übertragen werden.
Bitte stellen Sie insbesondere nach 22 Uhr eine rücksichtsvolle Lautstärke sicher.
Für die hier genannten Spiele wird gem. § 4 der Sperrzeitverordnung der Stadt Gengenbach vom 20.11.2013 eine Abweichung von den in § 2 Sperrzeitverordnung genannten Zeiten geduldet – die Bewirtung darf längstens bis zum Schlusspfiff erfolgen.
Live-Übertragungen weiterer WM-Fußballspiele sind in den Außenbereichen unter Einhaltung der allgemein geltenden Lärmwerte bis 23 Uhr erlaubt. Enden solche Spiele erst nach dieser Zeit, können sie nicht in voller Länge im Außenbereich gezeigt werden.
Alle Ausnahmeregelungen gelten vorbehaltlich ausbleibender Beschwerden. Bei wiederholten Lärmbelästigungen kann die Duldung im Einzelfall widerrufen werden.
Rücksicht und Verantwortung
Eine erfolgreiche WM lebt von Begeisterung und Fairness. Als Gastwirt tragen Sie dazu bei, dass Fans die Spiele genießen können und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Nachbarschaft gewahrt bleiben.
Der Einsatz unzulässiger Lärmverstärker (Vuvuzelas, Trommeln, Tröten, Klatschhände, Pfeifen usw.) ist daher durch Gastwirte konsequent zu unterbinden.
Ebenso ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände jeglicher Art verboten.
Die Erfahrungen vergangener Turniere zeigen, dass Anwohnerinnen und Anwohner den Fußballfans mit großer Offenheit begegnen. Die große Mehrheit hat dabei ein hohes Maß an Verständnis und Toleranz gegenüber den Feierlichkeiten, der damit verbundenen Lärmentwicklung und des Besucheraufkommens.
Damit auch die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 für alle Beteiligten in guter Erinnerung bleibt, bitten wir alle Gastwirte sowie Ihre Gäste um Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft, insbesondere während der Nachtstunden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
BürgerService
Stadt Gengenbach
Adlergasse 1
77723 Gengenbach
Tel.: 07803/ 930 -104 oder -105
Mail: ordnungswesen(@)stadt-gengenbach.de
