Aktuelles aus Gengenbach
Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans "HUKLA-Areal"
Erneute Veröffentlichung des Teilbebauungsplans
Der Bebauungsplan "HUKLA-Areal - Teilbebauungsplan 1" ist auf der Homepage der Stadt Gengenbach erneut veröffentlicht worden und nun einsehbar auf der Homepage der Stadt unter "Öffentliche Bekanntmachungen".
Der Gemeinderat der Stadt Gengenbach hat am 26.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „HUKLA-Areal – Teilbebauungsplan 1“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Am 14.05.2024 wurde in öffentlicher Gemeinderatssitzung der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Da nach den vorgenannten Beteiligungsverfahren Änderungen am Entwurf des Bebauungsplanes vorgenommen wurden, ist dieser entsprechend dem § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlich. Es wird darauf hingewiesen, dass von den nach § 4a Abs. 3 BauGB ermöglichten Einschränkungen (Abgabe von Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen bzw. Verkürzung der Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung) zur Abgabe von Stellungnahmen, kein Gebrauch gemacht wird und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „HUKLA-Areal – Teilbebauungsplan 1“ ist der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan vom 21.01.2026 des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart. Nachfolgend ist eine Skizze des Geltungsbereiches abgebildet.
