Aktuelles aus Gengenbach
Personell neu aufgestellter Gemeindevollzugsdienst

Zum 1. Juli 2024 übernahm Rafael Robota die Aufgaben des langjährigen Gemeindevollzugsmitarbeiters und Marktmeisters Willi Litterst, der in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wurde. Herr Robota ist seit 2. April 2024 bei der Stadt Gengenbach beschäftigt, sodass der Personalwechsel problemlos erfolgen konnte. Rafael Robota und Mathias San Millan, der nach wie vor den Gemeindevollzugsdienst neben seinen Aufgaben als Feuerwehrgerätewart unterstützt, bekam die Stadt Gengenbach nun auch noch weibliche Verstärkung: Marion Bernhardt und Miriam Engel sind als „Minijobber“ ebenso im gesamten Stadtgebiet Gengenbachs tätig und nehmen neben der Kontrolle des ruhenden Verkehrs auch noch weitere Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr.
Die Tätigkeit im Gemeindevollzugsdienst ist nicht nur fachlich anspruchsvoll, sondern erfordert auch ein großes Maß an sozialer Kompetenz, Menschlichkeit und hin und wieder auch ein „dickes Fell“. Sie ist in der Praxis oft eine Gratwanderung: Einerseits ist es Aufgabe des Gemeindevollzugsdienstes, andere dazu anzuhalten, Vorschriften zu beachten bzw. Verstöße zu ahnden, andererseits sollte er möglichst deeskalierend und ausgleichend wirken. Die Mitarbeiter stehen den Bürgerinnen und Bürgern wie auch Gästen und Besuchern unserer Stadt auch gerne als Ansprechpartner für Fragen, Tipps und Anregungen zur Seite.
In nächster Zeit werden verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs, insbesondere in den Abendstunden und auch an den Wochenenden erfolgen. Im Hauptfokus stehen vor allem absolute Haltverbote, Feuerwehrzufahrten und Engstellen, denn hier geht es „im Notfall“ oft um die schnelle Rettung von Leben oder der Gesundheit und dem Eigentum unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Aufgrund des kürzlich bekannt gegebenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wird auch das unzulässige Gehwegparken ein Schwerpunktthema sein.
Das Augenmerk des GVD wird jedenfalls dort sein, wo andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder über Gebühr behindert werden. Hierzu zählt auch das unzulässige Parken auf Behindertenparkplätzen sowie vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten. Ferner werden in diesem Zusammenhang auch weitere Verkehrsregelungen überwacht, etwa die Regelungen der Parkraumbewirtschaftung und Parkgebührenpflicht in der Innenstadt. Wenn alle sich an die Regeln halten und gegenseitig Rücksicht nehmen, gestaltet sich auch das gute Miteinander wesentlich leichter.
