Standesamt, Friedhofsverwaltung, Grundbucheinsichtsstelle
Standesamt, Friedhofsverwaltung, Grundbucheinsichtsstelle
Das Standesamt, die Friedhofsverwaltung und die Grundbucheinsichtsstelle sind Teil des BürgerService.
Wir unterstützen Sie in wichtigen Lebenssituationen – von der Geburt über die Eheschließung bis hin zu Bestattungen und Grundstücksangelegenheiten.
Alle Informationen zu unseren Dienstleistungen, Lebenslagen, Formularen und Online-Services finden Sie hier übersichtlich dargestellt. Unter der Rubrik „Lebenslagen“ erhalten Sie zudem viele rechtliche und allgemeine Informationen zu unseren Aufgabenbereichen.
Bitte beachten Sie: Für viele Verwaltungsangelegenheiten ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, insbesondere wenn eine Unterschrift aus rechtlichen Gründen notwendig ist. Für Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Standesamt
Die Aufgaben und Dienstleistungen des Standesamtes umfassen:
- Beurkundung von Geburten
- Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen
- Beurkundung von Sterbefällen
- Namenserklärungen
- Kirchenaustritte
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Nachbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland
Eheschließung
Anmeldung Ihrer Eheschließung:
Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie beide keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.
Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung ist ein Termin erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab (z.B. Staatsangehörigkeit, vorherige Ehen).
Nachweise zu Geburten oder Eheschließungen in Deutschland können wir in der Regel direkt bei den zuständigen Standesämtern anfordern, sodass Sie diese normalerweise nicht selbst vorlegen müssen.
Bitte besorgen Sie Unterlagen erst, nachdem wir gemeinsam geklärt haben, welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind.
Um prüfen zu können, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind, füllen Sie bitte den Erhebungsbogen (PDF-Dokument, 44,14 KB, 22.09.2025) aus und senden ihn an uns zurück. Nach Eingang setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Termin zur Eheschließung:
Der Eheschließungstermin wird verbindlich, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Ehevoraussetzungen geprüft sind.
Namensführung in der Ehe:
Seit dem 01. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Namensführung in der Ehe. Der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten hat hierzu ein informatives Video erstellt.
Für Ihre individuelle Situation beraten wir Sie selbstverständlich persönlich im Standesamt.
Trauung / persönliche Zeremonie:
Ihre Trauung soll nicht nur ein Verwaltungsakt sein, sondern ein persönlicher und unvergesslicher Moment. Damit die Zeremonie Ihre Geschichte widerspiegelt, freuen wir uns, wenn Sie uns vorab ein wenig über sich erzählen.
Bitte füllen Sie den Fragebogen zur persönlichen Gestaltung Ihrer Eheschließung (PDF-Dokument, 137,99 KB, 22.09.2025)aus und bringen ihn zu Ihrem Termin mit.
Gebühren:
Hier gelangen Sie zur Gebührenübersicht (PDF-Dokument, 109,58 KB, 22.09.2025).
Trauzimmer
Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Rathaus finden Trauungen derzeit bis auf Weiteres im Tagungsraum der Kultur- und Tourismus GmbH statt.
Unser Trauzimmer bietet Platz für rund 20-25 sitzende Personen. Je nach Bestuhlung können 10-15 Personen zusätzlich stehen.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Sanierungsarbeiten im Rathaus in Gengenbach steht kein Platz für einen Sektempfang zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, über das katholische Pfarramt das Gemeindehaus oder den Vorplatz anzumieten (Tel.: 07803 2274, E-Mail: gengenbach(@)kathvk.de).
Eheschließungen sind außerdem in den Rathäusern der Stadtteile Reichenbach, Bermersbach und Schwaibach möglich. Dort werden die Trauungen vom jeweiligen Ortsvorsteher oder der Ortsvorsteherin durchgeführt. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung direkt an die zuständige Person.
Samstags-Trauungstermine
Folgende Samstagstermine können vereinbart werden:
2025
- 08. November
- 06. Dezember
2026
- 10. Januar
- 21. Februar
- 28. März
- 11. April
- 09. Mai
- 13. Juni
- 11. Juli
- 01. August
- 26. September
- 17. Oktober
- 07. November
- 05. Dezember
Für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamts (d. h., Freitag nach 12:15 Uhr sowie an den Samstagen) muss nach bundesrechtlicher Vorgabe eine Zusatzgebühr in Höhe von 110,00 € erhoben werden.
Anforderung einer Urkunde
Welche Urkunden gibt es?
Für alle Personenstandsfälle, die sich in Gengenbach ereignet haben, können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde / internationale Geburtsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde / internationale Eheurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde / internationale Sterbeurkunde
Wer kann eine Urkunde erhalten?
Folgende Personen ab 16 Jahren sind antragsberechtigt:
- die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Ehepartnerinnen/Ehepartner / Lebenspartnerinnen/Lebenspartner
- Vorfahren (z.B. Eltern, Großeltern)
- Nachfahren (z.B. Kinder, Enkel, Urenkel)
- Geschwister, sofern ein berechtigtes Interesse dargelegt wird
- sonstige Personen mit nachgewiesenem rechtlichen Interesse (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Verfahrensablauf:
Online-Beantragung:
Urkunde aus dem Geburtenregister
Urkunde aus dem Eheregister
Urkunde aus dem Sterberegister
Persönliche Beantragung / Vorbestellung:
- Vorbestellung: Teilen Sie uns Ihr Geburtsdatum und Ihren vollständigen Namen mit. Die Urkunde kann nach Absprache während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
- Persönliche Beantragung: Beantragen Sie die Urkunde direkt vor Ort. In der Regel erhalten Sie die Urkunde sofort; es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
Zusätzlich – falls erforderlich:
- Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Geschwistern)
- Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts)
Hinweis: Wenn Ihre Geburt oder Eheschließung in Deutschland beurkundet wurde, kann das zuständige Standesamt die Daten elektronisch abrufen. Eine zusätzliche Urkunde ist in diesem Fall nicht erforderlich; der Abruf ist kostenfrei.
Gebühren: 20,00 € pro Personenstandsurkunde
Kirchenaustritt
Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklärt werden. Schriftliche Erklärungen, Vollmachten oder Online-Formulare sind nicht zulässig.
Gebühren: 50,00 €
Rechtsgrundlage
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG( (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Friedhofsverwaltung
Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein schwerer Moment, der Zeit und Raum für Abschied erfordert.
Auf dem Gengenbacher-Friedhof „am Nollen“ ist die Friedhofsverwaltung Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Angelegenheiten rund um den Friedhof. Aufgaben wie die Vorbereitung der Grabstätten für die Bestattung oder die Betreuung der Einsegnungshalle übernimmt das Gengenbacher Bestattungshaus, während die gärtnerische und bauliche Pflege des Friedhofs beim Baubetriebshof liegt.


Bestattungsformen
Auf dem Gengenbacher-Friedhof stehen Ihnen verschiedene Bestattungsformen zur Verfügung, darunter:
- Sarg- und Urnengräber
- Gärtnergepflegte Grabfelder
- Rasengräber
- Baumgräber
- Urnennischen
- Anonyme Urnengräber
Für weitere Informationen zu den einzelnen Grabarten und zur Belegung wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung.
Ruhewald Bildtann

Im Stadtteil Fußbach befindet sich der Ruhewald Bildtann, ein naturbelassenes Waldgebiet mit verschiedenen Baumarten. Hier ist eine Bestattung in der Natur möglich, als Ergänzung zu den Angeboten auf dem Friedhof.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Waldservice Ortenau eG.
Formulare der Friedhofsverwaltung
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen:
- Bestattungsanzeige (PDF-Dokument, 28,89 KB, 24.09.2025)
- Erklärung zur Gebührenübernahme und Nutzungsberechtigung (PDF-Dokument, 195,13 KB, 24.09.2025)
- Antrag auf Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf dem Friedhof (PDF-Dokument, 313,59 KB, 24.09.2025)
Hinweis: Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus und reichen Sie diese bei der Friedhofsverwaltung ein. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Grundbucheinsichtsstelle
Seit dem 01. Juni 2018 ist bei der Stadt Gengenbach eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Die Aufgaben der Grundbucheinsichtsstelle umfassen:
- Gewährung von Einsicht in das elektronische Grundbuch der Gemarkungen der Stadt Gengenbach einschließlich der Stadtteile
- Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch. Diese einfachen und amtlichen Ausdrucke werden auf schriftlichen Antrag (PDF-Dokument, 132,25 KB, 24.09.2025) gebührenpflichtig erteilt.
Berechtigtes Interesse
Einsicht und Auskünfte können nur gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches haben unter anderem:
- Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks
- vom Eigentümer bevollmächtigte Personen
- die im Grundbuch eingetragenen dinglich Berechtigten (z.B. Nießbraucher, Gläubiger)
- Notare
- Beauftragte inländischer Behörden
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Weitere Befugnisse der Ratschreiberinnen
- öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (z.B. grundbuchverfahrensrechtliche, handels-, genossenschafts- oder vereinsregisterrechtliche Erklärungen)
- Anfertigung beglaubigter Abschriften von Urkunden
Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse richten sich insbesondere nach § 35a LFGG (Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit).
Die Zuständigkeit der Notare für Unterschriftsbeglaubigungen bleibt unberührt.
Terminvereinbarung für Unterschriftsbeglaubigungen
Für alle Beglaubigungen von Unterschriften ist grundsätzlich ein Termin erforderlich. Sofern es sich nicht um Änderungen im Vereinsregister oder Löschungsbewilligungen handelt, bitten wir Sie, die erforderlichen Unterlagen vorab einzureichen. Nach Prüfung melden wir uns, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Ihre Ansprechpartner:
Hier finden Sie die Mitarbeiterinnen des Standesamtes, der Friedhofsverwaltung sowie der Grundbucheinsichtsstelle im Überblick, sowie die Fax- und Telefonnummern.
Müllerleile, Jana (alle Bereiche)
Telefonnummer: 07803 930-111
Faxnummer: 07803 930-113
E-Mail schreiben
Silberer, Marina (alle Bereiche)
Telefonnummer: 07803 930-110
Faxnummer: 07803 930-113
E-Mail schreiben
Schuler, Natalja (Friedhofsverwaltung)
Telefonnummer: 07803 930-109
Faxnummer: 07803 930-113
E-Mail schreiben



