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Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

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Auf unserer Website sind unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten eingebunden. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z.B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.
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Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z.B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.
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Die Vergabe24 GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir halten uns strikt an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO). Personenbezogene Daten erheben wir nur, soweit dies aus technischen Gründen oder aus Gründen der Vertragserfüllung, -abwicklung bzw. Abrechnung notwendig ist. In keinem Fall werden wir Ihre Daten verkaufen oder sonst an unbefugte Dritte weitergeben.
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  1. Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  2. Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  3. Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  4. zu weiteren administrativen Zwecken.

Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

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  • Vergabe24 GmbH
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datenschutz@vergabe24.de

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Verbreitung des Europäischen Gedankens - Förderung beantragen

Sie planen ein Projekt, mit dem der europäische Gedanke gefördert werden soll?

Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss des Landes erhalten.

Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern vor allem auch eine Wertegemeinschaft. Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sind die europäischen Grundwerte.
Im gemeinsamen Engagement und persönlichen Austausch lassen sich diese Werte besonders gut erfahren und erleben.

Die einzelne Projektförderung beträgt in der Regel bis zu 1.000 EUR.

Voraussetzungen

  • Den Antrag stellen können Sie z.B. als:
    • Einzelperson,
    • Verein,
    • Verband,
    • Museum,
    • Schule, Bildungs- und sonstige Einrichtung,
    • Behörde, die nicht zur Landesverwaltung gehört.
  • Sie planen ein Projekt mit Europa-Bezug, zum Beispiel:
    • eine Studienfahrt nach Straßburg,
    • eine Veranstaltung im Rahmen einer Städtepartnerschaft,
    • ein Schulfest oder eine Klassenfahrt,
    • ein Projekt im Rahmen einer Kinderbetreuung, zum Beispiel "Wir kochen europäisch"
    • oder während eines Ferienprogramms.
  • Sie haben voraussichtlich eine Finanzierungslücke, die Sie nicht anderweitig decken können. Ziel ist es, dass Sie Ihr Projekt vorrangig mit Eigen- und Drittmitteln finanzieren.
  • Sie sind noch in der Planungsphase. Das bedeutet, dass Sie noch keine Verträge für das Projekt abgeschlossen haben wie z.B. Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.
  • Für das Projekt besteht ein Baden-Württemberg-Bezug. Das heißt, es wird zum Beispiel in Baden-Württemberg durchgeführt.

Verfahrensablauf

  1. Füllen Sie das Antragsformular (PDF) und die weiteren Antragsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  2. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie ihn persönlich.
    • wenn vorhanden: Stempel Ihrer Institution
  3. Scannen oder fotografieren Sie den Antrag mit den entsprechenden Anlagen und Nachweisen.
  4. Schicken Sie alles per E-Mail oder drucken Sie den Antrag mit den Unterlagen aus und senden ihn mit der Post an die zuständige Stelle.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem der Betrag festgelegt ist, mit dem Sie rechnen können.

Der Förderbetrag wird nur dann an Sie ausgezahlt, wenn Sie

  • das Projekt auch tatsächlich durchführen und
  • ihn innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für das Projekt verwenden.

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie durch einen Bericht und Nachweise wie z.B. Rechnungen oder Quittungen belegen, dass Sie den Förderbetrag zweckentsprechend für das Projekt verwendet haben. Nur dann dürfen Sie des ausgezahlten Förderbetrag auch wirklich behalten.

Fristen

keine

Das Projekt hat noch nicht begonnen. Das heißt, Sie dürfen noch keine Verträge für das Projekt abgeschlossen haben, z.B. Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.

Unterlagen

  • Antrag mit Projektplan - genaue Benennung der Projektlaufzeit, Projektbeginn und -ende
  • Erklärung zum Antrag
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel 3 bis 6 Wochen

Die Bearbeitungsdauer im Einzelfall ist abhängig vom Antragsumfang.

Sie können zu einer schnellen Bearbeitung beitragen, wenn Sie Ihren Antrag sorgfältig ausfüllen und vor der Antragstellung noch einmal prüfen.

Gerne können Sie sich auch vor der Antragstellung telefonisch oder über E-Mail mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Sonstiges

keine Angabe

Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

  • § 23 - Zuwendungen
  • § 44 - Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Zuständigkeit

das Staatsministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

09.02.2022 Staatsministerium Baden Württemberg

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