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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Ort der Verarbeitung
Auf unserer Website sind unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten eingebunden. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z.B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.
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Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z.B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.
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Ja
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Die Vergabe24 GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir halten uns strikt an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO). Personenbezogene Daten erheben wir nur, soweit dies aus technischen Gründen oder aus Gründen der Vertragserfüllung, -abwicklung bzw. Abrechnung notwendig ist. In keinem Fall werden wir Ihre Daten verkaufen oder sonst an unbefugte Dritte weitergeben.
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  1. Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  2. Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  3. Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  4. zu weiteren administrativen Zwecken.

Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

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Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf unserem berechtigten Interesse aus den vorgenannten Zwecken zur Datenerhebung. Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter.

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  • Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
  • Vergabe24 GmbH
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datenschutz@vergabe24.de

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Stadt Gengenbach
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Hauptbereich

Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im freiberuflichen Bereich (VgV) beantragen

Durch Teilnahme am Präqualifikationsverfahren können Ingenieurbüros beziehungsweise Unternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation für Planungsleistungen für einzelne oder mehrere Leistungsbilder in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsfähigkeit

Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Nachweise nach festgelegten Kriterien.

Voraussetzungen

Präqualifiziert wird das Ingenieurbüro oder Unternehmen (präqualifiziertes Unternehmen). Eine Präqualifizierung setzt voraus:

bei einem Ingenieurbüro: Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss mindestens sein

  • Inhaberin oder Inhaber
  • Mitinhaberin oder Mitinhaber

bei Kapitalgesellschaften: Mindestens ein Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg muss dem Vorstand oder der Geschäftsführung angehören.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Präqualifizierung beantragen. Das notwendige Antragsformular steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Schicken Sie den Antrag unterschrieben und mit allen erforderlichen an die zuständige Stelle. Ein Merkblatt erklärt umfassend und Schritt für Schritt, was Sie beim Ausfüllen des Antrags beachten müssen. Es steht ebenfalls im Internet zum Download zur Verfügung. Präqualifiziert wird alles, was nicht projektspezifisch ist.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.

Entspricht die Präqualifizierungsstelle Ihrem Antrag und erteilt sie die Präqualifizierung, trägt sie Ihr Unternehmen in die Liste präqualifizierter Unternehmen auf ihrer Internetseite ein. Weiter werden die für die öffentlichen Auftraggeber auf gesonderten Antrag einsehbaren Dokumente und Nachweise hinterlegt. Das präqualifizierte Unternehmen erhält ein Zertifikat mit einer Nummer. Zusätzlich zum Zertifikat wird ein digitaler Stempel mit Gültigkeitsdauer der Präqualifizierung erteilt.

Fristen

-

Unterlagen

  • Angaben und Erklärungen, mit denen Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
  • Leistungsbildern die das Zertifikat beinhaltet
  • Haftpflichtversicherung
  • Spezielle Qualifikationen
  • Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Unbescholtenheit
  • mindestens drei Referenzen pro beantragtem Leistungsbild
  • Struktur des Unternehmens und Benennung der technischen Leitung
  • Verfügung über Geräte und technischer Ausstattung
  • Qualitätssicherung
  • Weiterbildungszertifikate

Die Nachweise müssen Sie der INGBW einmal pro Jahr vorlegen.

Hinweis: Welche Eigenerklärungen und Nachweise Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Kosten

  • Prüfung und Erstpräqualifikation: EUR 300,00 EUR Antrags-/ Prüfgebühr; hinzu kommen EUR 200,00 EUR Führungsgebühr für das erste Jahr
  • jährliche Wiederholungsprüfung und Erneuerung des Zertifikats: EUR 200,00 EUR. Diese Kosten fallen nur einmal im Jahr an.
  • zwischenzeitliche Ergänzungen oder Einschränkungen des Zertifikats: je EUR 200,00

Bearbeitungsdauer

Die Frist zur Entscheidung über den Antrag soll 6 Wochen nicht überschreiten. Die Frist beginnt zu laufen, sobald Sie der Präqualifizierungsstelle einen vollständigen und widerspruchsfreien Antrag vorlegen.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit, nachdem sie ihn erhalten und registriert hat.
Ist Ihr Antrag unvollständig, muss die Präqualifizierungsstelle innerhalb von 20 Kalendertagen die fehlenden Informationen oder Unterlagen vom Antragsteller beziehungsweise von der Antragstellerin nachfordern.

Die Präqualifizierungsstelle kann dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin eine angemessene Frist setzen, um den Antrag zu vervollständigen. Diese darf nicht kürzer als 20 Kalendertage sein. Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin kann eine Verlängerung um maximal weitere 20 Kalendertage beantragen.

Vervollständigen Sie den Antrag nicht fristgerecht, wird der Antrag abgelehnt und von der Registrierung gestrichen. Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen.

Sonstiges

Das Vergaberecht sieht eine Bescheinigung der zuständigen Berufskammer als Nachweis der Eignung vor.
Die Auftraggeber müssen diese Bescheinigung anerkennen. Es besteht auch kein Wahlrecht des Auftraggebers, stattdessen Einzeleignungsnachweise zu verlangen, mit Ausnahme des Nachweises der Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen. Etwas anderes gilt für gesonderte, auftragsbezogene Eignungsnachweise, die nicht in der Präqualifizierung hinterlegt sind. Diese kann der Auftraggeber jederzeit fordern.

Das Unternehmen muss daher nur noch die projektspezifischen Forderungen der Vergabestelle zum Eignungsnachweis vorlegen. Gleichzeitig mit der Vorlage des Zertifikats kann ein Merkblatt für die Auftraggeber mit eingereicht werden, welches diesem das Zertifikat umfassend erläutert. Das Merkblatt kann der Vergabestelle bereits vorab zur Information dienen.

Eine Präqualifizierung nach VgV kann von Auftraggebern auch bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwertes akzeptiert werden, wenn im jeweiligen Vergabeverfahren die Präqualifizierung nach VgV als Eignungsnachweis ausdrücklich zugelassen wird.

Die Präqualifikation wird unterstützt von:

  • der staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung,
  • dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg,
  • dem Landkreistag,
  • dem Städtetag,
  • und dem Gemeindetag Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Vergabeverordnung (VgV)

  • § 42ff Anforderungen an Unternehmen; Eignung
  • erste Vergabekammer (VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010- 1/SVK011-10)

Zuständigkeit

die zuständige Berufskammer

Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist dies in Baden-Württemberg die Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

21.12.2023 Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Infobereich