Stadt Gengenbach (Druckversion)

Information zum Führerschein-Umtausch

Autor: Simone Wussler
Artikel vom 26.01.2024

Information zum Führerschein-Umtausch

Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahre 2013 ausgestellt wurden.

Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Format des vorhandenen alten Führerscheins.

 

- Für Papierführerscheine richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers:

Geburtsjahr                              Umtausch bis zum

1953 bis 1958                            19. Juli 2022

1959 bis 1964                            19. Januar 2023

1965 bis 1970                            19. Januar 2024

1971 oder später                     19. Januar 2025

 

- Für Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Ausstellungsjahr                     Umtausch bis zum

1999 bis 2001                            19. Januar 2026

2002 bis 2004                            19. Januar 2027

2005 bis 2007                            19. Januar 2028

2008                                              19. Januar 2029

2009                                              19. Januar 2030

2010                                              19. Januar 2031

2011                                              19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013      19. Januar 2033

 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

 

Bei Hauptwohnsitz in Gengenbach kann der Umtausch beim BürgerService Gengenbach, Adlergasse 1 beantragt werden.

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Alter Führerschein im Original
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
 

Bei Rückfragen steht neben dem städtischen BürgerService auch das Landratsamt Ortenaukreis, Kfz-Bürgerbüro / Führerscheinstelle, Badstr. 20, 77652 Offenburg, Tel.: 0781/805-0 gerne zur Verfügung.

 

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-BürgerService-

  
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