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Räumen und Streuen - sicher durch den Winter
Räumen und Streuen - sicher durch den Winter
Die kalte Jahreszeit bringt durch Schnee- und Eisglätte eine erhöhte Unfallgefahr auf Straßen und Gehwegen mit sich. Daher möchten wir auf die Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Gengenbach hinweisen und um Beachtung bitten:
Nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) obliegt es den Straßenanliegern, die Gehwege oder die entsprechenden Flächen zu reinigen. Hierzu gehört neben der Beseitigung von Schmutz, Unrat, Laub und Zigarettenkippen auch das regelmäßige Entfernen von Unkraut (Wildkräuter) und Gräser. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Verwendung von Pflanzenschutzmittel auf Verkehrsflächen aber nicht erlaubt. Die genannten Flächen sind bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee und Eisglätte zu bestreuen.
Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Sind keine Gehwege vorhanden, so bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf die seitliche Fläche am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,20 m.
Die Gehwege und die entsprechenden Flächen sind auf einer solchen Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Die Straßenrinnen und Straßeneinläufe sind freizuhalten.
Die Gehwege bzw. die entsprechenden Flächen müssen werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt, oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung besteht bis 21 Uhr.
Alle Verkehrsteilnehmer werden dringend gebeten, sämtliche Wendeplätze für Räumfahrzeuge und selbstverständlich auch für Notdienst- und Rettungsfahrzeuge jederzeit freizuhalten. Die Wendeplätze werden durch unseren Gemeindevollzugsdienst verstärkt überwacht werden.
Die Stadt kann logistisch und personell verständlicherweise nicht sofort ihr gesamtes Straßen- und Wegenetz (ca. 100 km) räumen bzw. bestreuen. Die Winterdienstpläne sehen daher eine Einteilung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in drei Prioritäten sowie die Hofzufahrten vor. Die aktuellen Winterdienstpläne sind über die Homepage der Stadt abrufbar: www.Stadt-Gengenbach.de -> Leben & Wohnen -> Winterdienst.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Stadt Gengenbach
BürgerService/Ordnungsamt