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Information zum Führerschein-Umtausch
Information zum Führerschein-Umtausch
Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahre 2013 ausgestellt wurden.
Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Format des vorhandenen alten Führerscheins.
- Für Papierführerscheine richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers:
Geburtsjahr Umtausch bis zum
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
- Für Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr Umtausch bis zum
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.
Bei Hauptwohnsitz in Gengenbach kann der Umtausch beim BürgerService Gengenbach, Adlergasse 1 beantragt werden.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Alter Führerschein im Original
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei Rückfragen steht neben dem städtischen BürgerService auch das Landratsamt Ortenaukreis, Kfz-Bürgerbüro / Führerscheinstelle, Badstr. 20, 77652 Offenburg, Tel.: 0781/805-0 gerne zur Verfügung.
Stadt Gengenbach
-BürgerService-