Steuern, Gebühren
Die Abteilung Steuern ist verantwortlich für den Erlass der Steuer- und Gebührensatzungen sowie die Festsetzung sämtlicher Steuern der Stadt Gengenbach.
Hierunter fallen unter anderem
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Fremdenverkehrsbeitrag
Hebesätze Grundsteuer:
- Hebesatz Grundsteuer A 390 %
- Hebesatz Grundsteuer B 480 %
- Hebesatz Gewerbesteuer 360 %
Ihre Ansprechpartner:
Hier finden Sie alle Mitarbeiter/innen der Abteilung Steuern im Überblick, sowie die Fax- und Telefonnummern.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz im Bereich Steuern und Gebühren finden Sie hier.