Stadt Gengenbach (Druckversion)

Standesamt

Die Mitarbeiterinnen des Standesamts Gengenbach, als Teil des BürgerService, begrüßen Sie recht herzlich. Hier können Sie alle persönlichen Angelegenheiten rund um Ihren Personenstand regeln.

Unter den folgenden Reitern stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Der Hochzeitstag ist immer ein schöner und auch ein aufregender Tag im Leben eines Paares. Eine wichtige Entscheidung wird besiegelt und gefeiert.

Damit der schönste Tag in Ihrem Leben eine persönliche Note erhält, können Sie uns gerne mehr über sich erzählen und uns einen kleinen Einblick in Ihre Geschichte geben.

Wir freuen uns darauf Ihren Weg vom „Ich“ zum „Wir“ zu erfahren und Ihre standesamtliche Trauung zu gestalten:

Heiraten in Gengenbach

Auch im Rathaus der Gengenbacher Stadtteile Bermersbach (in Strohbach), Reichenbach und Schwaibach können Sie vor dem jeweiligen Ortsvorsteher die Ehe schließen. 

Anmeldung der Eheschließung 

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt Gengenbach, wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Gengenbach haben. Falls Sie in Gengenbach heiraten möchten, jedoch kein Wohnsitz in Gengenbach besteht, müssen Sie Ihre Eheschließung zuerst  an Ihrem zuständigen Wohnsitz anmelden.

Seit dem 01.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Danach gilt eine Ehe zwischen Personen verschiedenen ebenso wie bei Personen gleichen Geschlechts.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet waren /eine Lebenspartnerschaft begründet haben (also ledig sind) und keine Kinder haben, so genügt zur Anmeldung ihrer Eheschließung die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, eine erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt sowie eine neue, aktuelle (somit nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift aus ihrem Geburtseintrag mit allen Hinweisen. Diese bekommen Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt.

In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte!

Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich. Hierzu sollten Sie, wenn möglich, einen Termin vereinbaren.

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung

Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird.  

Termin zur Eheschließung

Der Eheschließungstermin wird verbindlich, wenn alle entsprechenden Unterlagen vorgelegt wurden und alle Ehevoraussetzungen geprüft sind.

Trauungen finden im Bürgersaal während der Öffnungszeiten des Standesamtes sowie an den vom Standesamt festgelegten Samstagen statt.

Hier geben Sie sich das Ja-Wort. Der historische Bürgersaal im Rathaus bietet für Ihre Trauung ein stilvolles Ambiente.

Samstags-Trauungstermine

Folgende Samstagstermine können vereinbart werden:

       2024

  • 27. Januar 2024
  • 03. Februar 2024
  • 02. März 2024
  • 20. April 2024
  • 18. Mai 2024
  • 15. Juni 2024
  • 13. Juli 2024
  • 03. August 2024
  • 21. September 2024
  • 12. Oktober 2024
  • 16. November 2024
  • 07. Dezember 2024
 

Für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamts (d. h., Freitag nach 12:15 Uhr sowie an den Samstagen) muss nach bundesrechtlicher Vorgabe eine Zusatzgebühr in Höhe von 110,00 € erhoben werden.

Anforderung einer Urkunde

Welche Urkunden gibt es?

Sie erhalten vom Standesamt für alle Personenstandsfälle, die sich in Gengenbach ereignet haben, folgende Urkunden:

- Geburtsurkunde / internationale Geburtsurkunde

- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

- Eheurkunde / internationale Eheurkunde

- beglaubigte Abschrift des Familienbuchs / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

- Lebenspartnerschaftsurkunde

- Sterbeurkunde / internationale Sterbeurkunde    

 

Wer erhält eine Urkunde?

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht

- Eheleute und Lebenspartner/innen

- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,

- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel

- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

 

Verfahrensablauf:

Beantragung per E-Mail:

Sie können die Urkunde entweder per E-Mail (E-Mail-Adresse: standesamt@stadt-gengenbach.de) unter Angabe der gewünschten Urkunde, Datum des Ereignisses (Geburtsdatum, Datum der Eheschließung/Lebenspartnerschaft oder Sterbedatum) Vornamen, Familien- und gegebenenfalls des Geburtsnamens, Adresse sowie Anfügen der erforderlichen Unterlagen (siehe unten), anfordern. Wir bitten Sie uns vorab die Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € (je Urkunde) auf das Konto der Stadt Gengenbach, Sparkasse Kinzigtal, IBAN: DE79 6645 1548 0000 0104 05, BIC: SOLADES1HAL, unter Angabe des Verwendungszweckes:  PK 52-0040-48, Name, Vornamen, zu überweisen. Sobald wir einen Geldeingang feststellen können, werden wir die Urkunde sowie den Gebührenbescheid per Post versenden. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 7 Werktage. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung ab. Sollten sich Fragen ergeben, welche die Bearbeitung verzögern, melden wir uns selbständig und zeitnah bei Ihnen.

 

Beantragung persönlich:

Sie können alternativ die Urkunde innerhalb unserer Öffnungszeiten persönlich beantragen. Die Urkunde erhalten Sie sofort. Bitte bringen Sie zum Termin die unten genannten erforderlichen Unterlagen mit. Die Bezahlung kann mit Bargeld oder per EC-Zahlung erfolgen.

 

Erforderliche Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass

- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person

Darüber hinaus können erforderlich sein:

- Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

- Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

 

Rechtsgrundlage:

- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)

- § 62 Personenstandsgesetz (PStG( (Urkundenerteilung)

- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)

- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Friedhofsverwaltung

Der Tod eines lieben Angehörigen führt Sie auf dessen letzten Weg auf den Gengenbacher Friedhof am „Nollen". Die Verwaltung der Grabfelder entsprechend der Friedhofsordnung und die Erhebung der Verwaltungsgebühren ist Aufgabe der Friedhofsverwaltung. Die gärtnerische und bauliche Betreuung obliegt dem Baubetriebshof.

Folgende Bestattungsformen können Sie auf dem Gengenbacher Friedhof finden:

  • Reihengräber für Särge (nur Einzelgräber möglich)
  • Wahlgräber für Särge (Einzel- oder Doppelgräber)
  • Urnengräber in Form von Reihen- & Wahlgräber, Urnenkammer in der Urnenmauer, Urnenwand
  • Gärtnergepflegte Grabfelder
  • Erdrasengräber für Särge und Urnen
  • Baumbestattungen
  • Anonyme Urnengräber
 

Für weitere Fragen bezüglich den einzelnen Bestattungsformen können Sie sich gerne mit der Friedhofsverwaltung (Tel. Telefonnummer: 07803/930-103, 07803/930-110) in Verbindung setzen, welches für die Bewirtschaftung des Friedhofs zuständig ist.

Eine alternative Bestattungsform wird im "Ruhewald Bildtann" angeboten. In einem naturbelassenen Waldgebiet im Stadtteil Fußbach können die Verstorbenen unter den verschiedensten Baumarten ihre letzte Ruhe finden. Für weitere Informationen steht Ihnen die Waldservice Ortenau eG gerne zur Verfügung.

http://www.stadt-gengenbach.de//rathaus-service/aemter/standesamt-friedhofsverwaltung