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Allgemeine Angaben zur kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung mit einer strategischen Planung anzugehen.
Das Ergebnis ist eine strategische Fachplanung, die aufzeigt, welches Heizungssystem in einem bestimmten Gebiet am sinnvollsten und effizientesten eingesetzt werden kann. Das können Gebiete sein, in denen eine zentrale Wärmeversorgung wirtschaftlich entstehen kann oder Gebiete in den gebäudeindividuelle dezentrale Versorgungslösungen mehr Sinn ergeben.
Durch die kommunale Wärmeplanung wird Transparenz und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, welche Heizungstechniken vor Ort eingesetzt werden können.
Sie besteht aus den drei Hauptschritten:
- Datensammlung
- Bestandanalyse
- Potentialanalyse.
Im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung können für ermittelte Potentialgebiete konkrete zentrale Versorgungskonzepte durch Wärmeversorger erstellt oder individuelle Lösungen in anderen Gebieten umgesetzt werden.
Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wird mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative von der Bundesregierung gefördert. www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Förderkennzeichen: 67K27720
Aktueller Stand
August 2023:
Beauftragung der Stadtwerke Gengenbach Erstellung des Förderantrags
Mai 2024:
Erhalt des Förderbescheids und Beauftragung der Stadtwerke Gengenbach zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung
Aktuell:
Sammlung der notwendigen Daten für die Bestandsanalyse
Geplante Fertigstellung:
Die kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich im Sommer 2025 fertiggestellt.
Häufige Fragen
1. Was ändert sich nachdem die Kommunale Wärmeplanung erstellt wurde?
Die Kommunale Wärmeplanung hat keine rechtlichen Konsequenzen. Daher ändert sich erst einmal nichts für Sie.
2. Was ist der nächste Schritt nach der kommunalen Wärmeplanung?
Die Stadt kann die ermittelten Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. In ausgewiesenen Wärmeversorgungsgebieten gilt die 65 % Erneuerbaren Energie Vorgabe für neu eingebaute Heizungsanlagen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG), einen Monat nach der Bekanntgabe der Ausweisung. In Gebieten, die als potentielle zentrale Wärmenetzgebiete ausgewiesen werden und in denen ein Vertrag zum Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz abgeschlossen wird, kann eine Gas-/Öl-Heizung übergangsweise maximal 10 Jahre bis zum Anschluss an das entstehende Wärmenetz ohne Erneuerbaren Energien betrieben werden. Zu beachten sind bis Juli 2028 die Vorgaben des EWärmeG (siehe Punkt 5).
3. Ab wann gilt für mich die Regelung des Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
In Gengenbach gilt das GEG mit seinen Vorgaben spätestens ab dem 01.07.2028. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu errichtete Heizungsanlagen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Falls die Stadt nach der kommunalen Wärmeplanung Versorgungsgebiete ausweist, gilt das GEG in diesen Gebieten bereits einen Monat nach Ausweisung durch die Stadt.
4. Darf ich meine alte Heizung behalten?
Niedertemperatur und Brennwertheizungen dürfen nach aktuellem Stand noch bis Ende 2044 betreiben werden, wenn diese bis zum 31.12.2023 eingebaut wurden.
5. Welche Heizsysteme wird es in Zukunft geben?
Die Kommunale Wärmeplanung ist Technologieoffen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt aber 65 % Erneuerbare Energien. Es wird also verschiedene Möglichkeiten geben, sein Haus zu beheizen. Die gängigsten sind ein Anschluss an ein Wärmenetz, der Einbau einer Wärmepumpe oder eine Hybrid-Heizung. Auch Biomassekessel erfüllen nach aktuellem Stand die Vorgaben.
Wichtig zu wissen ist, dass nach dem GEG bei Öl und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 %, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 % der bereitgestellten Wärme aus Biomasse, Wasserstoff oder anderen erneuerbaren Energien erzeugt wird.
ACHTUNG: In Baden-Württemberg gilt unabhängig vom GEG weiterhing das Erneuerbare-Wärme-Gesetz gibt. Dessen Erfüllungsoptionen für Wohngebäude finden Sie auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz-von-gebaeuden/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/erfuellungsoptionen-wohngebaeude
6. Wo werden die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht?
Hier auf der Internetseite der Stadt Gengenbach werden alle aktuellen Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht.
7. Wo finde ich weiterführende Informationen?
Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz“)
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG)
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz-von-gebaeuden/erneuerbare-waerme-gesetz-2015
Wärmeplanungsgesetz (WPG)
WPG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)