Stadt Gengenbach (Druckversion)

Änderung der CoronaVO – Land hebt sämtliche Corona-Auflagen auf

Im Übergang von der Pandemie in die Endemie wurden die Corona-Einschränkungen in den vergangenen Monaten stufenweise zurückgenommen.

Mit der seit 31. Januar 2023 geltenden CoronaVO wurden sämtliche Corona-Auflagen aufgehoben, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg befinden:

  • Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen keine Masken mehr tragen.
  • Auch in Obdachlosenheimen müssen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.
  • Ebenfalls wurde von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) aufgehoben.
 

Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 07. April gültig. Die Verpflichtung, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine FFP2-Maske tragen müssen, wurde aber mittlerweile aufgehoben.

Es gelten weiterhin die bundesrechtlich geregelten Auflagen der Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen.

 

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, je nach Situation eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten und in Bussen und Bahnen bei größeren Menschenansammlungen.

http://www.stadt-gengenbach.de//corona-virus/corona-regelungen-von-bund-und-land