Stadt Gengenbach (Druckversion)

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er stellt für das ganze Gemeindegebiet in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Art der Bodennutzung dar. Der Zeitraum hierfür beträgt 10 bis 15 Jahre ab seiner Aufstellung. Dabei werden die voraussichtlichen Bedürfnisse der Gemeinde berücksichtigt. Als vorbereitender Plan besitzt er, im Unterschied zum Bebauungsplan, keine Außenwirkung gegenüber Dritten. Bindungswirkung hat er nur gegenüber der Gemeinde und den anderen Planungsträgern/Fachbehörden, die seiner Aufstellung im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen haben.

Der Flächennutzungsplan muss die übergeordneten Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung beachten, d.h. die Festsetzungen im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg sowie im Regionalplan Südlicher Oberrhein. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage und setzt den Rahmen für Bebauungspläne. Er gibt die Vorgaben für die zukünftige Inanspruchnahme von Flächen und ordnet diese im Sinne einer sozialgerechten, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden städtebaulichen Gesamtkonzeption. Er regelt die Zuordnung der Baugebiete und Freiflächen zueinander, d.h. er bringt den planerischen Willen der Gemeinde zum Ausdruck, welche Flächen mit welchen baulichen Nutzungen und in welcher Ordnung zueinander zu belegen sind und welche Flächen von einer Bebauung freigehalten werden sollen.

Der Flächennutzungsplan ist somit ein gesamtplanerisches Entwicklungskonzept für die Gemeinde. Da Gengenbach mit den Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft bildet, wird für alle drei Gemeinden ein einheitlicher Flächennutzungsplan aufgestellt.

Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach, 2. Änderung

Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach-Berghaupten-Ohlsbach

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