Stadt Gengenbach (Druckversion)

Informationen zur Anlieferung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur fremdstofffreie Grünabfälle aus privaten Gengenbacher Haushalten und der Gemeinde Berghaupten angenommen werden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass außerhalb der Öffnungszeiten keine Annahme stattfinden kann. Die Durchfahrt durchs Betriebsgelände vom Baubetriebshof Gengenbach ist nicht möglich.

Die Zufahrt zur Deponie erfolgt über die Brambachstraße. Zwischen den Häusern mit der Hausnummer 29 und 31 befindet sich eine kleine Straße die zum Kinzigdamm führt. Am Ende dieser Straße links abbiegen und dem asphaltierten Weg bis zur Deponie folgen. Der Weg ist mit einer Schranke abgesperrt, diese ist zu den Öffnungszeiten geöffnet. 

Eine ordnungsgemäße Anfuhr und Abladung von Grünabfällen danken Ihnen nicht nur die Mitarbeiter vom Baubetriebshof, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger.

Rasenschnittannahme

Die Stadt Gengenbach gewährleistet weiterhin die Annahme des Grünschnitts. Bürgermeister Thorsten Erny sieht in dieser kostenlosten Serviceleistung des Baubetriebshofes einen großen Pluspunkt für die Gengenbacher und Berghauptener Bürgerinnen und Bürger. 

Im April 2019 erfolgten vom Landratsamt Ortenaukreis strengere Regeln für die Grünschnittannahme. Der Rasenschnitt darf nicht mehr mit anderen Grünabfällen zusammen auf dem Grünabfallsammelplatz abgeladen werden. Zukünftig muss der Grünschnitt ab sofort in extra dafür bereitgestellten Mulden gefüllt werden. Dadurch solle eine mögliche Bodenbelastung durch Sickersäfte verhindert werden.

Damit die Stadt Gengenbach weiterhin die Freiwilligkeitsleistung der Rasen- und Grünschnittannahme anbieten kann, mussten vom Baubetriebshof Gengenbach entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Für die Anlieferung vom Rasenschnitt stehen nun Abrollmulden zur Verfügung, in denen das Schnittgut, ohne Anteil von Fremdstoffen, zu entsorgen ist.

Gewerbetreibende

Grünabfälle aus Hausgärten sind grundsätzlich kostenlos anzunehmen. Dies ergibt sich aus der Abfallwirtschaftssatzung des Landratsamtes Ortenaukreis. Werden die Abfälle gewerblich angeliefert, ist davon auszugehen, dass sie nicht aus Hausgärten stammen und somit gebührenpflichtig sind. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur möglich durch schriftliche Erklärung des Abfallerzeugers (Hausgartenbesitzer, Hausgartennutzer).

Hierzu erfolgt eine Anlieferungsbeschränkung von 2,5 m³ pro Abfallerzeuger. Die Annahme erfolgt nur über einen Erklärungsnachweis. Dieser Nachweis muss vor der Entladung beim Platzwart abgegeben werden. Das Formblatt, Erklärung zur Herkunft der Grünabfälle, kann über die Homepage der Abfallwirtschaft-Ortenaukreis (www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de) bezogen werden.

Grundsätzlich sind die Anweisungen vom Platzwart zu befolgen. Bei einer unsachgemäßen Anlieferung der Grünschnittabfälle kann eine Ablehnung vom Platzwart ausgesprochen werden.

Die Stadt Gengenbach betont, dass die Serviceleistung der Grünschnittannahme von der Stadt Gengenbach ausschließlich für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gengenbach mit dessen Ortsteilen und der Gemeinde Berghaupten zur Verfügung steht.

Für weitere Auskünfte und Informationen steht der Baubetriebshof der Stadt Gengenbach, Tel. Telefonnummer: 07803/930-208, E-Mail: rinderle-stefan(@)stadt-gengenbach.de oder das Landratsamt Ortenaukreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Telefonnummer: Tel. 0781/805-9600, E-Mail: abfallwirtschaft(@)ortenaukreis.de gerne zur Verfügung.

http://www.stadt-gengenbach.de//leben-wohnen/abfallentsorgung/deponie-fuer-gruenabfaelle-oberer-gruen