FAQ
FAQ – Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Gengenbach
Ab wann gibt es einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung?
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für Kinder im Grundschulalter, beginnend mit der Klassenstufe 1, ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung (§ 24 Abs. 4 SGB VIII).
Zu diesem Thema fand am 22.01.2026 bereits eine Informationsveranstaltung für die Eltern statt und in der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2026 wurden die Grundsatzbeschlüsse gefasst. Da das Thema sehr komplex ist, haben wir uns dazu entschlossen, Fragen, die häufig an uns herangetragen werden, aufzulisten und zu beantworten.
Diese FAQ sollen Ihnen eine verlässliche Orientierung bieten. Sie bündeln die wichtigsten Informationen rund um den Ganztag, die ergänzende Betreuung und die Ferienangebote in Gengenbach. Die Inhalte werden in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.
Ganztagsschule und ergänzende Betreuung
1) Wie sieht der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung aus?
Der gesetzliche Anspruch umfasst:
An Schultagen:
- Betreuung an 5 Tagen pro Woche mit einem Umfang von 8 Zeitstunden täglich, einschließlich Unterrichtszeit
In den Schulferien:
- Betreuung an 5 Tagen pro Woche, ebenfalls im Umfang von 8 Zeitstunden täglich
- Ausnahme: 20 Tage pro Jahr
Wie die Umsetzung in Gengenbach erfolgt, lesen Sie unter Ziffer 3 ff.
Als Erziehungsberechtigte entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie dieses Ganztagsbetreuungsangebot für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten.
2) Für welche Kinder gilt der gesetzliche Rechtsanspruch?
Der gesetzliche Rechtsanspruch gilt für:
- Kinder der Grundschule (schrittweise Ausweitung auf alle Klassenstufen bis Schuljahr 2029/30)
- Kinder der Grundstufe 1 an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
- Kinder in Juniorklassen (ehemals Grundschulförderklassen)
3) Ab wann gibt es einen gesetzlichen Rechtsanspruch und wie wird dieser in Gengenbach umgesetzt?
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der gesetzliche Anspruch.
Im Schuljahr 2026/27 wird der gesetzliche Anspruch weiterhin über die bestehende Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung erfüllt.
Nach Fertigstellung des Neubaus der Grundschule am Erhard-Schrempp-Schulzentrum wird Gengenbach im Schuljahr 2027/28 dann mit allen vier Klassenstufen an zwei Standorten in den Ganztag starten:
- Grundschule am Erhard-Schrempp-Schulzentrum
- Grundschule am Nollen
An beiden Standorten ist das Angebot eines warmen Mittagessens vorgesehen.
4) An welchen Tagen und zu welchen Zeiten findet der Ganztag in Gengenbach statt?
In Gengenbach soll eine Ganztagsschule in Wahlform eingerichtet werden.
Die Entscheidung für oder gegen den Ganztag erfolgt über die Schule und gilt verbindlich für ein Schuljahr. Dadurch haben alle Familien jährlich die Wahl zwischen Halb- und Ganztag.
Zeiten des schulischen Ganztags:
- Dienstag bis Donnerstag
- ca. 8.00 bis 16.00 Uhr (8 Zeitstunden)
Für angemeldete Kinder besteht an diesen Tagen Schulpflicht.
5) Wie sehen die Unterrichtszeiten ab Schuljahr 2027/28 aus?
Für Halbtagskinder:
Montag bis Freitag: ca. 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Für Ganztagskinder:
Montag und Freitag: ca. 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: ca. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Die Zeiten des Ganztagsunterrichts sind kostenfrei.
6) Gibt es ergänzende Betreuungsangebote?
Ja.
Im Schuljahr 2026/27 gibt es keine Änderungen.
Der gesetzliche Anspruch wird über die bestehende Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung erfüllt.Hierfür melden Sie sich mit unseren bekannten Anmeldeformularen an (siehe Homepage).
Ab dem Schuljahr 2027/28 bietet die Stadt zusätzlich zum schulischen Ganztag folgende städtische Betreuung an:
Für Halbtagskinder:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis Schulbeginn
Montag bis Freitag: Schulende bis ca. 13:00 Uhr
- Dadurch ist eine durchgängige Betreuung von 7:30 – 13:00 Uhr auch für die Halbtagskinder möglich
Diese beiden Zeiten für die Halbtagskinder sind jeweils eine freiwillige, zusätzliche Leistung der Stadt, die ausdrücklich von Eltern gewünscht war.
Mindestanmeldung: jeweils 5 Kinder
Für Ganztagskinder:
Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis Schulbeginn
Montag undFreitag: Schulende bis ca. 13:00 oder bis 16:00 Uhr
- Dadurch ist eine durchgängige Betreuung von 7:30 – 16:00 Uhr möglich (8,5 Stunden/Tag)
- Die Zeiten montags und freitags bis 16:00 Uhr dienen der Erfüllung des Rechtsanspruchs
Die Zeit vor Unterrichtsbeginn ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung der Stadt.
Mindestanmeldung: jeweils 5 Kinder
Diese ergänzenden Betreuungszeiten werden nicht über die Schule, sondern durch städtisches Personal abgedeckt. Deswegen ist hier eine separate Anmeldung für das Schuljahr 2027/28 erforderlich.
7) Bis wann muss ich mein Kind für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung (städtische Betreuung) anmelden?
Im Schuljahr 2026/27 ist die Anmeldung weiterhin unterjährig möglich.
Ab Schuljahr 2027/28:
Für die ergänzende städtische Betreuung am Montag und Freitag bis 16 Uhr (nur für Ganztagsschüler) muss die Bedarfsmeldung für das Schuljahr 2027/28 bis zum 15. März 2027 erfolgen.
Für die übrigen Betreuungszeiten:
- Für Halbtagskinder:
- Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis Schulbeginn
- Montag bis Freitag: Schulende bis ca. 13:00 Uhr
- Für Ganztagskinder:
- Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis Schulbeginn
- Für Halbtagskinder:
läuft die Anmeldung ohne die oben genannte Frist wie bisher weiter.
Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Formular der Stadt Gengenbach. Dieses ist auf der Homepage hochgeladen unter Formulare Stadt: Bürgerserviceportal Gengenbach unter der Rubrik „Schule“.
8) Wo finde ich Informationen zu Betreuungszeiten und Kosten?
Der schulische Ganztag ist kostenfrei.
Kostenpflichtig sind:
- das Mittagessen (für Kinder im Ganztag) am Nollen und am Erhard-Schrempp-Schulzentrum
- ergänzende Betreuung (Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung)
- die Ferienbetreuung
Informationen zu den derzeitigen Betreuungszeiten und Kosten finden Sie auf der Homepage unter Kernzeit- & Nachmittagsbetreuung an der Grundschule: Stadt Gengenbach
Für das kommende Schuljahr 2026/2027 werden die bisher angebotene Kernzeit - und Nachmittagsbetreuung fortgeführt und die festgesetzten Entgelte erhoben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.03.2026 die Entgeltordnung sowie die Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung neu verabschiedet. Diese finden Sie künftig auf unserer Homepage.
Die neuen Regelungen gelten ab:
- 01.09.2026 (für die Ferienbetreuung)
- 01.09.2027 (für die ergänzende Betreuung)
9) Gelten die Familienförderrichtlinien der Stadt Gengenbach?
Ja. Die Familienförderrichtlinien gelten für Familien mit Kindern in
- der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung
- der Ferienbetreuung
- den städtischen Kindergärten
10) Werden Halb- und Ganztagskinder in der künftigen Ganztagsschule gemeinsam unterrichtet?
Ja. Es sollen Mischklassen mit Halb- und Ganztagskindern gebildet werden.
So ist ein Wechsel zwischen Halb- und Ganztag von einem Jahr zum nächsten Jahr ohne Klassenwechsel möglich.
11) Welche Schule besucht mein Kind künftig?
Im Schuljahr 2026/27 gibt es keine Änderungen.
Erst mit der Fertigstellung des Neubaus am Schulzentrum und der Einrichtung der beiden Ganztagsschulen (Schulzentrum und Nollen) ändert sich die Zuteilung.
Ab 2027/28 erfolgt die Zuteilung abhängig von Wohnort und Schülerzahl:
- Kinder der Ortsteilgrundschulen: voraussichtlich Erhard-Schrempp-Schulzentrum
- Kinder der Nollenschule und Krähenäckerle: voraussichtlich Schule am Nollen
Verschiebungen sind aufgrund der Gesamtschülerzahlen und Bustransporte möglich. Ausnahmen der Zuweisung sind – wie in der Vergangenheit – mit der Schulleitung abzustimmen.
12) Wie ist die Schülerbeförderung geregelt?
Derzeit ist die Verwaltung mit der RVS (Linienbusbetreiberin) in der Planung der künftigen Beförderung der Grundschulkinder. Dadurch können sich die genauen Unterrichtszeiten nochmals etwas ändern. Geplant ist, dass die Kinder von Lehr- oder Betreuungskräften von der Schule zum Busrondell begleitet werden. Die Busse sollen möglichst zeitnah nach Schulende fahren.
13) Gibt es künftig AG-Angebote und wer kann daran teilnehmen? Ist die Teilnahme auch für Halbtagskinder möglich?
Die Teilnahme an AGs für Halb- und Ganztagskinder wird aktuell geprüft und mit dem staatlichen Schulamt abgestimmt. Die Möglichkeit einer 6. Schulstunde wurde vom Schulamt abgelehnt.
14) Wie ist das Mittagessen organisiert?
- Am Standort Erhard-Schrempp-Schulzentrum: Mensa im Schulzentrum
- Am Standort Nollen: eigenes warmes Mittagessen, konkrete Planungen ausstehend
Das Mittagessen ist kostenpflichtig.
15) Wer betreut die Kinder beim Mittagessen?
Das Mittagessen wird von städtischem Personal begleitet.
16) Wann erledigen Ganztagskinder ihre Hausaufgaben?
An den Tagen mit Ganztagsunterricht (Dienstag bis Donnerstag) werden die Hausaufgaben in der Schule mit Unterstützung durch Lehrpersonal erledigt.
17) An wen können sich Eltern bei Fragen zum Ganztag wenden?
Bei Fragen zur Ganztagsbetreuung wenden Sie sich bitte an:
die Geschwister-Scholl-Grundschule
Telefonnummer: 07803 930-5210
E-Mail schreiben
die Abteilung für Kindergärten und Schulen der Stadt Gengenbach
Beate Brudy E-Mail schreiben oder
Julia Bucher E-Mail schreiben
Ferienbetreuung
1) Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Ferienbetreuung?
Ja. Der gesetzliche Anspruch gilt für alle Schulferientage abzüglich 20 Schließtage pro Schuljahr.
Die Ferienbetreuung kann erstmals ab den Herbstferien 2026 genutzt werden.
2) Wer kann die Ferienbetreuung nutzen?
- Alle Grundschüler der Klasse 1-4
- Kinder der Grundstufe des SBBZ-Lernen Gengenbach
- Juniorklasse
3) Bis wann muss ich mein Kind für die Ferienbetreuung anmelden?
Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich, um eine frühzeitige und verlässliche Planung zu ermöglichen.
- Verbindliche Anmeldung bis 15. März eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr
- Ausnahme für 2026: Anmeldefrist für das Schuljahr 2026/27 ab 01.04.2026 bis 30.04.2026
- Die Eltern erhalten rechtzeitig einen Elternbrief mit Informationen zur Anmeldung ihres Betreuungsbedarfs in den Ferien
- Die Anmeldung soll über die bekannte und bewährte Software nupian Ferienprogramm erfolgen
4) Wo finde ich Informationen zu Betreuungszeiten und Kosten?
Auf dem Elternportal der Stadt Gengenbach unter Ferienprogramm Gengenbach finden Sie weitere Informationen.
5) Gelten die Familienförderrichtlinien auch für die Ferienbetreuung?
Ja. Lesen Sie dazu bitte Ziffer 9) Ganztagsschule und ergänzende Betreuung.
6) Gibt es weitere Ferienangebote?
Ja. Über das Elternportal der Stadt Gengenbach unter Ferienprogramm Gengenbach finden Sie Ferienprogramme, die über das Kinder- und Jugendbüro angeboten werden.
7) An wen können sich Eltern bei Fragen zur Ferienbetreuung wenden?
Bei Fragen zur Ferienbetreuung wenden Sie sich bitte an:
die Leitung der Kernzeitbetreuung Frau Aicolino-Belter, Telefonnummer: 07803 930-5260, E-Mail schreiben
die Abteilung für Kindergärten und Schulen der Stadt Gengenbach Frau Julia Bucher, E-Mail schreiben