 | Stadtmarketing
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Geschäftsordnung
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 | Geschäftsordnung für den Arbeitskreis Stadtmarketing Gengenbach I | Der Arbeitskreis Stadtmarketing Gengenbach besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Vertreter und den nominierten Persönlichkeiten der unter III auf- geführten Institutionen.
Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt auf Vorschlag der stimmberechtigten Mitglie- der des Arbeitskreises mit einfacher Stimmenmehrheit.
Der Stellvertreter wird auf Vorschlag des Vorsitzenden von den Mitgliedern des Arbeitskreises mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
Die Wahlen gelten bis auf Widerruf. | | | II | Mitglied ohne Stimmrecht ist der amtierende Bürgermeister. | | | III | Mit Sitz und Stimme sind im Arbeitskreis folgende Institutionen bzw. Verbände vertreten: | | | 1. | Aktionsteam | 2. | Kultur und Vereine | 3. | Fachhochschule | 4. | Gastgebergemeinschaft Gengenbach e.V. | 5. | Gewerbe- und Handwerkerverein | 6. | Industrie | 7. | Psychosomatische Fachklinik Gengenbach GmbH | 8. | Kultur- und Tourismus GmbH | 9. | Sparkasse Gengenbach | 10. | Volksbank Lahr eG | 11. | Winzergenossenschaft | 12. | Wirtevereinigung | | | Die Sitze der Verbände (1, 2, 4, 5 u. 12) werden von den Vorsitzenden vertreten. Sitz 6 wird von der Geschäftsleitung der Fa. Köhler, Sitz 7 vom Verwaltungsdirektor und Sitz 3 vom Rektor der Fachhochschule bestimmt. Die Sitze 8 und 11 werden von den Geschäftsführern vertreten. Die Sitze 9 und 10 von den Vorstandsvorsitzenden bzw. ihren Stellvertretern.
Im übrigen erfolgt keine Vertretungsvollmacht.
So es zweckmäßig erscheint und im Interesse des Arbeitskreises liegt, können auf Antrag und mit Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder weitere Institutionen im Arbeitskreis Stadtmarketing neu aufgenommen oder ausgetauscht werden. | | | IV | Gemeinderäte können nicht Mitglieder im Arbeitskreis Stadtmarketing werden. Sofern sie in ihrer Berufsfunktion jedoch besonders geeignet erscheinen, kön- nen sie als Experten in beratender Funktion zu Sitzungen eingeladen werden. | | | V | Sprecher des Arbeitskreises Stadtmarketing nach außen ist der vom Arbeitskreis gewählte Vorsitzende; bei Abwesenheit sein Stellvertreter. Der Vorsitzende setzt Termine und die gemeinschaftlich erarbeiteten Tages- ordnungen der Sitzungen fest. | | | VI | Die Aufgabenstellung des Arbeitskreises ist in der Präambel formuliert. | | | VII | Zur Behandlung spezifischer Themen werden –von Fall zu Fall- Ausschüsse „auf Zeit“ eingerichtet. Deren Leitung wird jeweils von einem Mitglied des Arbeitskreises übernommen. Das betreffende Mitglied informiert den Arbeits- kreis über das erarbeitete Ergebnis. | | | VIII | Die Geschäftsordnung erhält ihre Gültigkeit, wenn die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Arbeitskreises ihre Zustimmung erteilt. |
Gengenbach, 21. April 2005
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