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Fischereischein
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 | Welche Fischereischeine gibt es?
- Jugendfischereischein
Alter von 10 bis 16 Jahren, keine Fischereiprüfung erforderlich. Bis zum 16. Lebensjahr gültig!
| - Fischereischein gemäß § 14 Abs. 3 LFischVO
Für Personen ohne Sachkundenachweis
| - Fischereischein auf Lebenszeit
Alter ab 16 Jahren, Vorlage der Fischereiprüfung erforderlich, ein, fünf oder zehn Jahre gültig, kann bis zu 4 mal verlängert werden.
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Was kostet einen Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines?
1.) Jugendfischereischein 15,00 EUR 2.) Fischereischein gem. § 14 Abs. 3 LFischVO 18,00 EUR 3.) Fischereischein auf Lebenszeit - für 1 Jahr 28,00 EUR - für 5 Jahre 60,00 EUR - für 10 Jahre 100,00 EUR
Die Gebühr ist bei der Abholung des Fischereischeines bar zu bezahlen.
Was muss für Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines vorgelegt werden?
| Fischereischein gemäß § 14 Abs. 3 LFischVO Bei der erstmaligen Ausstellung ist der Personalausweis/Reisepass, ein Passbild und die Befugnis zum Fischfang erforderlich. Für die Verlängerung genügt die Vorlage des Fischereischeines. Die Antragstellung muss wegen der erforderlichen Unterschrift persönlich erfolgen.
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Ihre Ansprechpartner:Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im Überblick. Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
Alle Rufnummern haben die Vorwahl: 07803 / 930-.
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